Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt 2026 – oder umgekehrt, welches Brutto Sie für ein Wunsch-Netto brauchen. Der Gehaltsrechner berücksichtigt alle Steuerklassen, Kirchensteuer, Kinder, Bundesland und den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.
Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF · Sozialversicherungswerte 2026 · Stand: 6. Oktober 2026
Brutto-Netto-Rechner 2026
| Position | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000,00 € | 48.000,00 € |
| Lohnsteuer | − 520,83 € | − 6.249,96 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € |
| Krankenversicherung7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag | − 350,00 € | − 4.200,00 € |
| Pflegeversicherung | − 96,00 € | − 1.152,00 € |
| Rentenversicherung9,3 % | − 372,00 € | − 4.464,00 € |
| Arbeitslosenversicherung1,3 % | − 52,00 € | − 624,00 € |
| Nettogehalt | 2.609,17 € | 31.310,04 € |
Steuern 520,83 € + Sozialabgaben 870,00 € pro Monat · Abzüge 34,8 % vom Brutto
So wird das Netto 2026 berechnet
Lohnsteuer: Der Arbeitgeber rechnet den Monatslohn auf ein Jahr hoch, zieht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €), in Steuerklasse II den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €) und die Vorsorgepauschale (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab und wendet den Einkommensteuertarif 2026 an. Seit 2026 kann dabei auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung berücksichtigt werden (zusammen mit Kranken- und Pflegeversicherung bis 1.900 € im Jahr, mindestens aber die tatsächlichen Kranken- und Pflegebeiträge); die Mindestvorsorgepauschale gibt es nicht mehr.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden von der Lohnsteuer berechnet – nach Abzug der Kinderfreibeträge. Der Soli (5,5 %) greift erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Jahreslohnsteuer. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.
Sozialversicherung: Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich je zur Hälfte. Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (0,6 %) tragen Beschäftigte allein; Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten Abschläge. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Beiträge nicht weiter. Bis 603 € (Minijob) und im Übergangsbereich bis 2.000 € (Midijob) gelten besondere Regeln.
Sozialversicherung 2026: Beitragssätze und Grenzen
| Zweig | Beitragssatz | Arbeitnehmer | Bemessungsgrenze (Monat) |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) | 7,3 % + 1,45 % | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (kinderlos 2,4 %; Sachsen 2,3 %) | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 8.450,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 8.450,00 € |
Pflegeversicherung: Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind unter 25 Jahren vom 2. bis zum 5. Kind. Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026 bundesweit einheitlich.
Steuerwerte 2026
| Wert | 2026 |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € |
| Spitzensteuersatz 42 % ab zu versteuerndem Einkommen | 69.879 € |
| Reichensteuer 45 % ab | 277.826 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende (Steuerklasse II) | 4.260 € |
| Kinderfreibetrag inkl. BEA je Kind (beide Eltern) | 9.756 € |
| Soli-Freigrenze (Lohnsteuer pro Jahr) | 20.350 € |
Einkommensteuertarif nach § 32a EStG in der ab 2026 geltenden Fassung; Werte wie im Programmablaufplan 2026 des BMF.
Brutto-Netto-Tabelle 2026
Nettogehalt pro Monat nach Steuerklasse – kinderlos (ab 23), ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %, nicht Sachsen. Steuerklasse IV entspricht Steuerklasse I.
| Brutto/Monat | Netto StKl I | Netto StKl III | Netto StKl V | Abzüge StKl I |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 876,38 € | 876,38 € | 781,63 € | 12,4 % |
| 1.500 € | 1.212,11 € | 1.220,69 € | 1.068,44 € | 19,2 % |
| 2.000 € | 1.478,25 € | 1.565,00 € | 1.269,50 € | 26,1 % |
| 2.500 € | 1.770,84 € | 1.956,25 € | 1.493,75 € | 29,2 % |
| 3.000 € | 2.056,84 € | 2.313,67 € | 1.725,17 € | 31,4 % |
| 3.500 € | 2.336,34 € | 2.630,75 € | 1.963,75 € | 33,2 % |
| 4.000 € | 2.609,17 € | 2.931,17 € | 2.190,09 € | 34,8 % |
| 4.500 € | 2.875,50 € | 3.224,42 € | 2.414,34 € | 36,1 % |
| 5.000 € | 3.135,17 € | 3.514,50 € | 2.638,50 € | 37,3 % |
| 6.000 € | 3.648,08 € | 4.100,08 € | 3.099,08 € | 39,2 % |
| 7.000 € | 4.186,83 € | 4.735,58 € | 3.576,15 € | 40,2 % |
| 8.000 € | 4.688,16 € | 5.354,08 € | 4.043,90 € | 41,4 % |
| 10.000 € | 5.720,18 € | 6.653,38 € | 5.078,99 € | 42,8 % |
1.000 € bis 2.000 € liegen im Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Sozialabgaben.
Steuerklassen im Überblick
| Steuerklasse | Für wen? |
|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod) |
| II | Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete, wenn der Partner Steuerklasse V hat oder keinen Arbeitslohn bezieht |
| IV | Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen (auch mit Faktor möglich) |
| V | Verheiratete, wenn der Partner Steuerklasse III hat |
| VI | Zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis |
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Wie viel netto sind 3.000 € brutto 2026?
In Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben von 3.000 € brutto rund 2.056,84 € netto im Monat (Lohnsteuer 290,66 €, Sozialabgaben 652,50 €). In Steuerklasse III sind es 2.313,67 €.
Wie viel netto sind 4.000 € brutto?
Steuerklasse I: rund 2.609,17 € netto im Monat; Steuerklasse III: 2.931,17 €; Steuerklasse V: 2.190,09 € (jeweils kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %).
Wie viel netto bleiben von 5.000 € brutto?
In Steuerklasse I rund 3.135,17 € im Monat. Ab 5.812,50 € brutto steigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht weiter (Beitragsbemessungsgrenze 2026).
Wie rechne ich Brutto in Netto um?
Vom Bruttogehalt werden die Lohnsteuer (nach Steuerklasse), gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Der Rest ist das Nettogehalt. Unser Rechner bildet die Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums nach.
Wie funktioniert der Netto-Brutto-Rechner?
Stellen Sie im Rechner die Richtung „Netto → Brutto“ ein und geben Sie Ihr Wunsch-Netto ein. Der Rechner sucht das Bruttogehalt, das mit Ihren Angaben mindestens dieses Netto ergibt – nützlich für Gehaltsverhandlungen.
Welche Steuerklasse bringt am meisten netto?
Monatlich bleibt in Steuerklasse III am meisten netto, in V und VI am wenigsten. Für Ehepaare zählt aber die Jahressteuer: Mit der Steuererklärung wird über das Splitting abgerechnet, sodass die Wahl III/V oder IV/IV vor allem die Verteilung über das Jahr verändert.
Wer zahlt 2026 Solidaritätszuschlag?
Der Soli fällt erst an, wenn die Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt (Splittingtarif: 40.700 €). In Steuerklasse I (kinderlos) ist das ab einem Bruttogehalt von rund 7.750 € im Monat der Fall; danach steigt er in einer Milderungszone bis auf 5,5 % der Lohnsteuer.
Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?
Arbeitnehmer zahlen 2026 rund 21,15 % des Bruttolohns (mit Ø-Zusatzbeitrag, mit Kindern): Krankenversicherung 8,75 %, Pflegeversicherung 1,8 % (kinderlos 2,4 %), Rentenversicherung 9,3 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 %.
Amtliche Quellen
- BMF: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (XML, Stand 23.10.2025)
- Einkommensteuergesetz § 32a – Einkommensteuertarif 2026
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen)
- Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge zur GKV (14,6 %, Ø-Zusatzbeitrag 2026 2,9 %)
- SGB XI § 55 – Beitragssatz Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag, Abschläge
- Deutsche Rentenversicherung: Berechnungsgrößen und Beitragswerte 2026
- SGB III § 341 – Beitragssatz Arbeitslosenversicherung
- SGB IV § 20 – Übergangsbereich (Midijob)
- Deutsche Bischofskonferenz: Kirchensteuer (8 % / 9 %)
Zuletzt geprüft: 6. Oktober 2026
Glossar
Bruttogehalt
Der im Vertrag vereinbarte Betrag, vor jedem Abzug. Er steht im Arbeitsvertrag und ist der Ausgangspunkt jeder Lohnabrechnung.
Nettogehalt
Was nach den gesetzlichen Abzügen übrig bleibt. Es bleibt eine Schätzung, solange die Abzüge aus Ihrem eigenen Vertrag fehlen, etwa Krankenversicherung, Fahrtkosten, Unterhalt und Vorschüsse.
Effektiver Satz
Wie viel der Abzug vom gesamten Gehalt ausmacht, in Prozent. Er liegt immer unter dem Satz der obersten Stufe, weil die unteren Teile mit niedrigeren Sätzen belastet wurden.
Grenzsatz
Der Satz, der für die nächste Einheit Bruttogehalt gilt, also der Satz der Stufe, in der das Gehalt liegt. Er beantwortet, wie viel von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt.
Beitragsbemessungsgrenze
Das höchste Gehalt, auf das Arbeitnehmer Sozialbeiträge zahlen. Darüber wächst der Abzug in Geld nicht weiter, der effektive Satz sinkt also mit steigendem Gehalt.
Gesetzlicher Mindestlohn
Die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die kein Vertrag unterschreiten darf. Jedes Land legt sie je Stunde, je Tag oder je Monat fest, und die Zahl der Jahreszahlungen unterscheidet sich von Land zu Land.